Bilanzierung bis zu den für kleine Kapitalgesellschaften festgesetzten Merkmale (§ 221 UGB, EUR 5 Mio. Bilanzsumme, EUR 10 Mio. Umsatzerlöse, durchschnittlich maximal 50
Arbeitnehmer)
Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen
Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Zusammenfassenden Meldungen sowie die Erklärung zur Verwendung
von Gutschriften
Personalverrechnung
Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung, Abfassung und Übermittlung der Erklärung für Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörde als Bote auch auf
elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung
Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen
Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren
Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, ausgenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den
Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof
Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Rahmen des Berechtigungsumfanges
Erbringung von Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen
Erbringung von Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten
Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in
Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten (Berechtigungen) unmittelbar zusammenhängen
Vertretung in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen
Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß § 32 der Gewerbeordnung 1994
Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen
Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer einschließlich der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers auf der Basis der Angaben
ihrer Mandanten und der Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers im Auftrag ihrer Mandanten
Tätigkeit als Mediator, wenn sie in die Liste der Mediatoren nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003, eingetragen sind
Annahme oder die Gewährung von Provisionen oder die Weitergabe von Aufträgen unter Provisionsvorbehalt
Die Bilanzbuchhalterin und der Bilanzbuchhalter sind gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungssumme muss mindestens
EUR 72.673,- für jeden einzelnen Versicherungsfall sein